| Zeltplatz und Heim: | ||||||
| Nichtmitglieder | DKV-Mitglieder | |||||
| Personengebühren | ||||||
| Kinder und Jugendliche (bis 18 J) | 3,30 € | 2,50 € | ||||
| Erwachsene | 4,00 € | 3,00 € | ||||
| Unterkunft | ||||||
| Zelt | 3,30 € | 2,50 € | ||||
| Wohnwagen | 6,00 € | 4,50 € | ||||
| Parkgebühren | ||||||
| PKW, Trailer | 2,00 € | 1,40 € | ||||
| Motorrad | 1,00 € | 0,70 € | ||||
| Heim* (incl. Personengebühren) | ||||||
| Kinder und Jugendliche | 8,80 € | 6,65 € | ||||
| Erwachsene | 10,00 € | 7,50 € | ||||
| Endreinigung | 13,00 € | 11,50 € | ||||
| Nebenkosten | ||||||
| Strom | ||||||
| pauschal / Tag | 6,00 € | 5,00 € | ||||
| Besucher | ||||||
| Kinder und Jugendliche | 3,50 € | 2,45 € | ||||
| Erwachsene | 3,50 € | 2,45 € | ||||
| *werden Zeltplätze und zusätzlich das Heim gemietet gelten die Heimpreise für alle Personen. | ||||||
| Zur Förderung der Vereins- und Jugendaktivitäten in den Hamburger Vereinen hat der Vorstand des HKV beschlossen, diesen Jugendgruppen einen zusätzlichen Nachlass in Höhe von 20 % zu gewähren. Als Gruppen gelten in diesem Zusammenhang 8 und mehr Personen. | ||||||
| Ohne Vorlage des DKV-Ausweises mit gültiger Jahresmarke wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt. | ||||||
| Diese Gebührenordnung wurde vom Vorstand des HKV auf seiner Sitzung vom 10.09.2012 beschlossen und tritt am 01.01.2013 in Kraft. Sie ändert sich spätesten dann, wenn die DKV-Gebührenordnung verändert wird. | ||||||
| HAMBURGER KANU-VERBAND E. V. | ||||||
| Jahresplatz: | ||||||
| Wohnwagen – Jahresplatz | ||||||
| Die Gebühr für einen Ganzjahresplatz beträgt: | 495,00 € | |||||
| Zusätzlich Stromgebühren je verbrauchter kW/h | auf Anfrage | |||||
| Die Jahresgebühr ist am Jahresanfang fällig. Sie kann in zwei gleichen Raten gezahlt werden. | ||||||
| Der Stromverbrauch wird einmal im Jahr ermittelt und gesondert in Rechnung gestellt. Er ist unmittelbar zu zahlen. | ||||||
| Wohnwagenbesitzer zahlen für ihre Tagesgäste eine Einmal-Jahresgebühr in Höhe von | ||||||
| 65,00 € | ||||||
| ansonsten sind je Tag und Person zu entrichten. | 2,25 € | |||||
| Saison – Zeltplatz | ||||||
| (vom 1.4. bis 30.9 des lfd. Jahres) | ||||||
| Die Gebühr für den Saisonzeltplatz beträgt je Zelt | ||||||
| (Zelt bis 8 m² Grundfläche) | 430,00 € | |||||
| Die Gebühr ist zum Saisonbeginn fällig und auf unser Konto bei der HASPA,IBAN: DE27 2005 0550 1280 1613 14 BIC: HASPDEHHXXX zu überweisen. Sie kann in zwei gleichen Raten beglichen werden. | ||||||
| Voraussetzung für die Nutzung des Saisonplatzes und den Wohnwagen-Jahres-platz ist die Mitgliedschaft in einem Kanuverein und die entsprechenden Mitgliedschaft im Deutschen Kanu-Verband. | ||||||
| Bootslagerung / Fahrradunterstellung im Heimkeller | ||||||
| Von den Wohnwagenstellplatzmietern wird gem. Übereinkunft vom 11.10.2000 eine Jahresgebühr in Höhe von erhoben. | ||||||
| 26,00 € | ||||||
| Diese Gebührenordnung wurde vom Vorstand des HKV auf seiner Sitzung | ||||||
| vom 10.09.2012 beschlossen und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. | ||||||
| HAMBURGER KANU-VERBAND E. V. | ||||||